Familienrecht
Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts. Wir beraten sowohl im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen als auch im Falle einer Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt, Gütertrennung und bei gemeinsamen Kindern auch dem Umgangsrecht. Neben den klassischen Schwerpunkten des Familienrechts beraten und vertreten wir Sie außerdem in Fragen der Adoption und des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens.
Unsere Leistungen im Familienrecht:
Beratung bei Trennung und Scheidung
Eherecht
Eheschließung
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen / Eheverträge
Partnerschaftsverträge
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Scheidungsrecht
Aufhebung der Ehe
Gütertrennung
Zugewinnberechnung und -ausgleich
Vermögensauseinandersetzung
Hausrat / Ehewohnung
Unterhaltsrecht
Trennungsunterhalt
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Umgangs- und Sorgerecht / Kindschaftsrecht
Adoption
Vaterschaftsanfechtungsverfahren
Gewaltenschutzrecht
Verfahrensbeistandschaften gemäß § 158 FamFG für Kinder und Jugendliche
Ergänzungs- und Umgangspflegschaften in Kindschaftsangelegenheiten
Betreuungsrecht:
Vertretung der Rechte Betroffener im Rahmen von Verfahrenspflegschaften im Bereich freiheitsbeschränkender Maßnahmen sowie bezüglich der Einrichtung von Betreuungen.
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