Betreuungsrecht



Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können Sie schon jetzt, in gesunden Tagen, vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden:

  • Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass Sie die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßen. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.

  • Wenn eine Vollmacht nicht mehr ausreicht, können Sie mit der Betreuungsverfügung jetzt schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll und wen nicht. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer und eine Regelung ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim erfolgen soll.

  • In der Patientenverfügung können Sie vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Sie sollten ganz konkret festlegen, was Sie in welcher Situation an Behandlungen wünschen.

Je konkreter Sie Ihre Wünsche formulieren, umso besser.

Broschüren und Musterformulare können zwar erste Anhaltspunkte geben, die persönliche Beratung können Sie nicht ersetzen. Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Beratungstermin.

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Marion Mangelsdorf
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